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Gerichtszahlstelle

Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Hinweis zur Schließung der Gerichtszahlstelle

Bitte beachten Sie, dass die Gerichtskasse / Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Leonberg zum 31.12.2011 geschlossen wurde.

Barauszahlungen (z.B. von Zeugenauslagen) sind seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Vorzunehmende Einzahlungen können nur noch per Verrechnungsscheck, Überweisung (oder mittels aufgebrachtem Gebührenstempel) erfolgen.

Die nächstgelegenen Gerichtskassen / Gerichtszahlstellen, bei denen Bareinzahlungen (in zulässiger Höhe) erfolgen und Gebührenstempelmarken erworben werden können finden Sie bei den Amtsgerichten Böblingen, Ludwigsburg und Stuttgart (die Öffnungszeiten können Sie der homepage des jeweiligen Amtsgerichts entnehmen).

 

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