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Rechtsantragstelle / Beratungshilfe

Die Rechtsantragstelle ist Mo und Mi von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr und zusätzlich Mi von 14:00 Uhr - 15:30 Uhr besetzt.

Bitte melden Sie sich in Zimmer 106 an.

Die Antragsteller werden in zeitlicher Reihenfolge aufgerufen. Bei starkem Andrang kann leider nicht immer sichergestellt werden, dass alle Antragsteller während der Sprechzeiten aufgerufen werden können.
Es wird in daher angeraten möglichst frühzeitig zu den entsprechenden Öffnungszeiten zu kommen.

Hinweis: Der Bedienstete der Rechtsantragstelle ist nicht berechtigt Sie rechtlich zu beraten. Sie erhalten Informationen über den Verfahrensablauf, jedoch keine Rechtsberatung !

Diese ist aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes den Rechtsanwälten vorbehalten.

 

Beratungshilfescheine werden nur auf schriftlichen Antrag erteilt.

Anträge zur schriftlichen Beantragung eines Beratungshilfescheins können:

  • auf Nachfrage an Sie übersandt werden
  • auf der homepage des Amtsgerichts unter „Aufgaben & Verfahren“ a „Verfahrenshilfen“ a „Beratungshilfe“ abgerufen werden
  • bei Gericht in Zimmer 106 (Auskunftsstelle / Information) abgeholt werden

 

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