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Das Amtsgericht

Das Amtsgericht gehört zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor allem zuständig sind für

  • Zivilrechtsstreitigkeiten, also Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Nicht zu den Zivilrechtsstreitigkeiten gehören  jedoch Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitsrechts
  • Familienrechtsstreitigkeiten zum rechtlichen Interessenausgleich der Familien oder eingetragenen Lebenspartnerschaften untereinander.
    Familiensachen wie Vormundschaften, Pflegschaften und Adoptionen (vor dem 01.09.2009 Vormundschaftssachen)
  • Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten
  • Betreuungssachen (rechtliche Betreuung)
  • Nachlasssachen

Durch das Amtsgericht werden in diesen Bereichen bestimmte erstinstanzliche Rechtsprechungsaufgaben wahrgenommen. Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist das Amtsgericht für bestimmte Aufgaben der  Justizverwaltung im Amtsgerichtsbezirk zuständig.

Nähere Informationen über die Zuständigkeit unseres Amtsgerichts finden Sie links in der Navigation unter "Zuständigkeit".

Justiz - Was ist das eigentlich ?

"Justitia" ist ein lateinisches Wort und bedeutet Gerechtigkeit. Die Justitia mit der Waage in der einen und dem Schwert in der anderen Hand sowie mit der Binde vor den Augen als Sinnbild für Recht, Gerechtigkeit und Rechtsprechung ist uns allen bekannt.

       

 Als Justiz bezeichnen wir diejenigen staatlichen Einrichtungen, die mit der Rechtsprechung unmittelbar oder auch nur mittelbar zu tun haben, nämlich die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Nach unserer Verfassung - dem Grundgesetz - geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Organe dieser Staatsgewalt sind die Gesetzgebung durch die Parlamente (Landtag und Bundestag sowie Bundesrat), die vollziehende Gewalt (Landesregierung, Bundesregierung und die diesen zugeordneten Verwaltungsbehörden) und die Rechtsprechung (also die Justiz mit Gerichten und Staatsanwaltschaften).

 

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